Mitgliedschaft im BVSK - Der BVSK als Dienstleister

Qualität geht über alles!

Der BVSK ist der einzige Verband, der - durch den BGH bestätigt - die Anerkennung nach erfolgreicher Ablegung einer Fachkundeprüfung ausspricht.

Die BVSK-Anerkennung ist in allen Fachkreisen als Qualitätsbegriff anerkannt.

Der Ausschuß für Technik und Recht (ATR) des BVSK kann in allen fachlichen Fragen angerufen werden.

Seit 1997 führt der BVSK durch den ATR laufende Qualitätskontrollen und Beanstandungsprüfungen durch.

Der BVSK-Stempel steht für Unabhängigkeit und Qualität.

 


Deshalb: