Über Sinn und Unsinn von sogenannten Schadenportalen

Wie Heuschreckenplagen überziehen von Zeit zu Zeit sogenannte Schadenportalbetreiber das Land und bieten insbesondere Kfz-Reparatur-betrieben die scheinbar perfekte Lösung für alle Schadenabwicklungsprobleme. Geworben wird mit einem professionellen Schadenmanagement, mit scheinbar garantiertem Erfolg gegen jedwede Kürzung und mit massiven Arbeitserleichterungen im Betrieb selbst. Hochglanzprospekte und spezielle Vertriebsmitarbeiter, die im Zweifel alles verkaufen können, vervollständigen das Angebot.

 

Was steckt konkret hinter derartigen Angeboten?

 

Im Kern geht es bei den sogenannten Schadenportalen nur um die Vermittlung der klassischen Anwaltstätigkeit ggf. in Verbindung mit der Vermittlung eines Kfz-Sachverständigen.

 

Häufig treten bundesweit agierende Unternehmen auf mit Anwaltskanzleien oder Sachverständigen, die noch nicht einmal in der Region konkret ansässig sind.

 

Dies alleine müsste schon zu einer gewissen Skepsis führen insbesondere dann, wenn der Reparaturbetrieb bereits heute mit Anwälten und Sachverständigen kooperiert.

 

Das eigentliche Portal ist in der Regel nichts anderes als eine Kommunikationsplattform, über die Onlinedaten übertragen werden.  Die Eingabemasken unterscheiden sich oft nur minimal, eine besondere technische Leistung ist eine solche Plattform in aller Regel nicht.

 

Ganz gleich wie ein derartiges Portal konfiguriert ist, an irgendeiner Stelle  muss zugunsten des Anwaltes eine Vollmacht unterzeichnet werden.

 

Dies gilt im Prinzip auch für die Beauftragung des Kfz-Sachverständigen.

 

Ganz allgemein kann man die Frage stellen, warum auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden soll, insbesondere wenn bereits eine funktionierende Zusammenarbeit mit einem örtlichen Anwalt und einem örtlichen Sachverständigen besteht. Beide Partner sind ohne Weiteres in der Lage, gleichfalls eine elektronische Plattform zur Verfügung zu stellen, falls dies gewünscht ist.  

 

Noch abstruser wirkt dieses Modell, wenn der Kfz-Betrieb für die angebliche Leistung des Portals ein Entgelt entrichten soll, obschon das Modell letztlich nur der Realisierung einer Geschäftsidee - einer anwaltlichen Beratung dient. Die Tatsache, dass die meisten Portale „großzügig“ für den Nutzer Kfz-Betrieb kostenfrei sind, ist ein eindeutiges Indiz zu welchem Zweck diese Portale gegründet werden.

 

Abgesehen davon dürften Versprechungen, das mit der Nutzung derartiger Portale Kürzungen ein Ende haben, schlichtweg unsinnig sein. Bei dem derzeitigen Kürzungsverhalten nahezu aller Versicherer kann auch der beste Verkehrsrechtsanwalt nicht sicherstellen, dass tatsächlich 100% gezahlt werden. Es kommt vielmehr darauf an, gemeinsam eine richtige Entscheidung zu treffen, in welchen Fällen man den Klageweg beschreitet und wie man sich als Reparaturbetrieb individuell aufstellt, mit möglichst wenig Aufwand möglichst wenig Rechnungskürzungen zu erleben.

 

Nicht unterschätzt werden darf auch die Gefahr, dass mit der Nutzung elektronischer Portale gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, insbesondere wenn es um die Übermittlung personenbezogener Kundendaten geht.

 

Auch das gelegentlich zu hörende Versprechen, das mit Hilfe des Portals Anwälte und Sachverständige Vergütungen an den Reparaturbetrieb zahlen würden, ist mit Vorsicht zu betrachten.

 

Selbstverständlich können auch heute Anwälte und Sachverständige den Aufwand vergüten, der dem Reparaturbetrieb konkret entstanden ist. Sobald jedoch unabhängig von einem konkreten Aufwand irgendwelche Zahlungen erfolgen, ist sehr schnell ein Straftatbestand erfüllt und zumindest der Anwalt läuft Gefahr, seine Zulassung zu verlieren, wenn er sich durch Zahlungen unlautere Vorteile bei der Mandatssuche verschafft.

 

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass in aller Regel die regionale Zusammenarbeit zwischen qualifizierten Rechtsanwälten und Kfz-Sachverständigen mit dem regional ansässigen Kfz-Betrieb die sinnvollste Variante ist. Hierbei können ohne Weiteres modernste Kommunikationsmittel genutzt werden. BVSK und autorechtaktuell.de stehen hier mit weiteren Informationen gerne zur Verfügung.

 

Die Zusammenarbeit mit sogenannten Schadenportalen birgt die Gefahr, dass der eigene Kunde nicht mehr erkennt, dass er tatsächlich individuell betreut wird und irgendwelche Vorteile aus Sicht des Kfz-Betriebes sind bei ernsthafter Analyse nicht erkennbar.        

 

 

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