Nachfolgende Arbeitsanweisung der Allianz beinhaltet Textbausteine für Schadensachbearbeiter, die regelmäßig bei den bekannten Kürzungsschreiben verwendet werden. In Kenntnis dieser Textbausteine ist es sicher möglich, noch besser auf derartige Kürzungsschreiben reagieren zu können.
Texte für fiktive Abrechnung
1. Entsorgungskosten:
Entsorgungskosten fallen nicht notwendigerweise in jeder Werkstatt an. Audi, BMW, DaimlerChrysler, Volvo usw. bieten teilweise kostenlose Rücknahme an.
2. UPE-Aufschlag:
Da nicht jede Werkstatt einen UPE-Zuschlag verrechnet, wird diese Position fiktiv nicht erstattet.
3. Beilackierung angrenzender Teile:
Eine Beilackierung der angrenzenden Karosserieflächen zur Farbtonangleichung wird bei Abrechnung auf Gutachtenbasis nicht erstattet, da deren Notwendigkeit nicht grundsätzlich gegeben ist, sondern sich dies erst durch den Reparaturverlauf – Vergleich mit Farbmusterblechen – ergibt. Es wurden die dazu erforderlichen De-/ Montagearbeiten, ggf. montagebedingten Ersatzteile und die Lackierkosten einschließlich anteiligem Lackmaterial in Abzug gebracht.
4. Verbringungskosten:
Verbringungskosten sind nicht zwangsläufig erforderliche Wiederherstellungskosten i.S.v. § 249 S. 2 BGB.
5. Fahrzeugreinigungskosten:
Es liegt keine unfallbedingte Verschmutzung am Fahrzeug vor. Reparaturbedingte Reinigungskosten sind in den Gemeinkosten/ Zeitvorgaben enthalten.
6. Vermessung (ohne Einstellarbeiten):
Eine Achs- /Fahrwerksvermessung ist nach dem Schadenbild zu urteilen nicht erforderlich, da kein unfallbedingter Anstoß gegen die Räder/ Achsen/ Achsanlagepunkte vorliegt.
7. Vermessung (mit Einstellarbeiten):
Einstellarbeiten im Zuge der Achs-/ Fahrwerksvermessung fallen nicht grundsätzlich an, sondern sind ergebnisabhängig von der Eingangsvermessung. Das Messprotokoll der Eingangsvermessung liegt uns nicht vor.
8. Richtwinkelsatz:
Richtwinkelsätze für gängige Modelle werden in Fachwerkstätten vorgehalten und sind in den Werkstatt-Gemeinkosten enthalten. Leihgebühren für nicht vorhandene Richtwinkelsätze werden grundsätzlich nur gegen Nachweis (Vorlage der Leihgebührenrechnung) erstattet.
9. Stundenverrechnungssätze:
Die verrechneten AW/ Std.-Verrechnungssätze haben wir bei Werkstätten aus der Region des Fahrzeughalters konkret ermittelt (BGH, NJW 2003, 2086). Diese Werkstätten können bei Bedarf genannt werden.
10. Lackmaterial:
Der im Gutachten angesetzte Betrag für das Lackmaterial ist überhöht. Es werden durchschnittliche Lackmaterialanteile für Uni- 25 %, Metallic- 30 % und Effektlack 35 % erstattet.
11. Lackmaterialaufschlag (Material-Index):
Da nicht jede Lackiererei einen Zuschlag verrechnet, wird diese Position fiktiv nicht erstattet.
12. Schwemmmaterial, Unterboden-/ Hohlraumschutz:
Der im Gutachten angesetzte Betrag für Schwemmmaterial, Unterboden-/ Hohlraumschutz ist überhöht. Er wurde von uns nach Erfahrungswerten neu festgelegt.
13. Abzug Wertverbesserung:
Der im Gutachten angesetzte Betrag für die Wertverbesserung/ Vorteilsausgleich (………….) ist zu niedrig. Aufgrund des Abnutzungsgrades wurde der Abzug neu festgesetzt.
14. Dokumentation/ Lichtbilder:
Im vorliegenden Gutachten sind Kosten für …………. enthalten.
Diese Beschädigungen sind nicht nachvollziehbar bzw. ausreichend anhand der Lichtbilder dokumentiert. Die anteiligen Kosten hierfür wurden in Abzug gebracht.
15. Altschaden:
Im vorliegenden Gutachten sind Kosten für …………. enthalten.
Diese Beschädigungen können dem Unfallereignis anhand des Schadenherganges nicht zugeordnet werden. Das Gutachten wurde entsprechend korrigiert.
16. Wertminderung:
Siehe separate Stellungnahme