Das Schadenmanagement einiger Versicherer treibt immer wildere Blüten.
Zum wiederholten Mal zeichnet sich die R+V Versicherung durch ein Verhalten in der Unfallschadenregulierung aus, das man bei freundlicher Diktion als äußerst bemerkenswert bezeichnen kann.
Ist der Geschädigte<//span> tatsächlich<//span> so unverschämt und schaltet einen Rechtsanwalt<//span> mit der Durchsetzung seiner Interessen ein, unterstellt die R+V Versicherung, dass der Geschädigte<//span> offensichtlich zur Einschaltung eines Rechtsanwalt<//span>es genötigt wurde und versendet den anliegenden Fragebogen.
Geht der Kampf gegen Rechtsanwälte in eine neue Runde?
Fragebogen der R+V Versicherung zur Anwaltsbeauftragung