Die sogenannte VW-Abgasthematik zeigt immer deutlicher, dass es insbesondere einigen Anwaltskanzlei offenbar weniger um fachgerechte Beratung betroffener Kunden oder um den Umweltgedanken geht, als vielmehr um möglichst hohe wirtschaftliche Erträge.
So droht eine Anwaltskanzlei um den früheren FDP-Bundesminister des Inneren, Gerhard Baum, mit einer Klagewelle tausender Verfahren, wenn sich Volkswagen nicht an Entschädigungszahlungen nach amerikanischem Vorbild für europäische VW-Kunden beteiligen würde.
Einmal unabhängig davon, dass das amerikanische Rechtssystem mit deutschen Bestimmungen auch nicht annähernd vergleichbar ist und unabhängig davon, dass die amerikanischen Abgasregeln andere sind, als die Abgasregeln in Deutschland, zeugt eine solche Aussage von einer unsäglichen Arroganz und vor allen Dingen von einer ganz erheblichen Gleichgültigkeit gegenüber dem Wirtschaftsstandort Deutschland.
Wer amerikanische Verhältnisse auf Deutschland übertragen will, sollte auch die Ehrlichkeit haben, darauf hinweisen, dass dies wirtschaftlich bedeuten würde, den Volkswagen Konzern und darüber hinaus zehntausende von Mitarbeitern bei Zulieferern und bei Händlern und Reparaturbetrieben zu liquidieren.
Bewusst unterschlagen wird auch immer wieder, dass es einen gravierenden Unterschied gibt zwischen Abgasverhalten auf einem Prüfstand und dem Abgasverhalten im praktischen Fahrbetrieb. Volkswagen-Fahrzeuge gehören in die Spitzengruppe im Hinblick auf das Abgasverhalten und die Frage, ob die verbaute Prüfstandsoftware in Europa zulässig war oder nicht, kann zum jetzigen Zeitpunkt keiner verbindlich beantworten.
.... um den vollständigen Text lesen zu können, klicken Sie bitte die PDF-Datei an.