Rechtsanwälte klagen gegen Allianz FairPlay-Konzept

 

Wie einer Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein zu entnehmen war, klagt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gegen die Allianz Versicherung aufgrund des von der Allianz propagierten sogenannten FairPlay-Konzeptes.

Bereits sehr früh hat der BVSK darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an sogenannten FairPlay-Konzepten den Kfz-Betrieben in der Regel keine Vorteile bringt. Bis zum heutigen Tage ist nicht erkennbar, dass in einem Haftpflichtschadenfall ein Betrieb tatsächlich greifbare Vorteile hat, wenn er sich als FairPlay-Partner registrieren lässt.

An der Zahlungsverpflichtung des Haftpflichtversicherers ändert sich genauso wenig, wie an den übrigen Rechten des Geschädigten, der nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall Anspruch darauf hat, in die Werkstatt seiner Wahl zu gehen, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, einen Anwalt hinzuzuziehen oder einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen.

Insoweit erschöpft sich die Teilnahme an FairPlay-Konzepten in der Regel darauf, dass direkte oder indirekte Nachlässe gewährt werden, von denen ausschließlich der regulierungspflichtige Versicherer profitiert.

Wer als Kfz-Betrieb aktiv die Bemühungen unterstützt, Schadenabwicklung ohne Kfz-Sachverständigen oder ohne Anwalt durchzuführen, übt letztlich Verrat am Kunden und zerstört das unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kfz-Betrieb.

Auch das Märchen von der angeblich schnellen Bezahlung sollte man nicht allzu ernst nehmen. Ist die Schuldfrage eindeutig, kommt es weniger darauf an, ob man zu wenig Geld nach drei Tagen bekommt, aber entscheidend ist, dass man zügig 100 % des Schadens erhält. Im Zweifel sollte ein im Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden, der durchaus aktiv die Zahlung beschleunigen kann.

Selbst wenn man theoretisch noch daran denken könnte, dass die Teilnahme an einem FairPlay-Konzept Vorteile verspricht, sollte man auch daran denken, dass zwischenzeitlich nicht nur die Allianz Versicherung sich als FairPlay-Partner darstellt, sondern beispielsweise auch die HUK-Coburg. Einer weiteren Kommentierung, was in diesem Sinne FairPlay bedeutet, bedarf es sicher nicht.

Uns liegen Berichte vieler qualifizierter Kfz-Betriebe vor, die im Unfallschadengeschäft wieder einen Schwerpunkt im Sinne einer umfassenden kompetenten Beratung des geschädigten Autofahrers gesetzt haben, der hierdurch erkennt, dass sein Kfz-Betrieb die entscheidende Grundlage bietet, dass voller Schadenersatz geleistet wird.

Dies wirkt sich auch im Ertrag des Reparaturbetriebes aus.

Aufgrund der Daten, die viele Kfz-Betriebe zur Verfügung gestellt haben, lässt sich sehr sicher die Aussage treffen, dass sich die Teilnahme an FairPlay-Konzepten nicht rechnet.

Für weitere Informationen und Beratungsgespräche steht Ihnen die BVSK-Geschäftsstelle zur Verfügung.    

 

 

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