Abmahnungen nehmen derzeit wieder zu

Verstärkt werden wir in den letzten Tagen wieder mit Abmahnungen konfrontiert, die durch die Deutsche Umwelthilfe sowie durch die Firma Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. ausgelöst werden.

Wie bereits an anderer Stelle erläutert, stellen diese Abmahnungen eine erhebliche wirtschaftliche Gefahr für Kfz-Betriebe dar, die nochmals durch teilweise unsachgemäße Beratung verstärkt wird.

Wir dürfen daher nachfolgend einige wenige Bemerkungen zu den Abläufen und Risiken aufführen:

Verhält sich ein Betrieb rechtswidrig, weil er beispielsweise gesetzlich vorgeschriebene Angaben nicht macht, kann ein Wettbewerber oder ein sogenannter Wettbewerbsverein dieses rechtswidrige und damit wettbewerbswidrige Verhalten zum Anlass nehmen, abzumahnen.

In der Regel wird eine Unterlassungserklärung vorformuliert, die der betroffene Betrieb unterzeichnet zurücksenden soll. Darüber hinaus werden die Kosten des Verfahrens geltend gemacht, die häufig sehr gering sind und unter 250,00 € liegen. Genau dies verführt offenbar viele Betriebe, die Unterlassungserklärung in dem Glauben zu unterzeichnen, mit Zahlung der 250,00 € sei der Vorgang erledigt.

Tatsächlich erledigt ist jedoch nur der konkrete abgemahnte Sachverhalt.

Übersehen wird häufig, dass mit der Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben wurde, das dazu führt, dass bei einem erneuten Verstoß unmittelbar eine Vertragsstrafe fällig wird, die dann an den Wettbewerbsverein oder die abmahnende Stelle zu zahlen ist. Nicht selten werden hier vertraglich 10.000,00 € oder mehr je Verstoß vereinbart.


Da die abgegebene Unterlassungserklärung im Rechtssinne ein Vertrag mit einer Geltungsdauer von 30 Jahren ist, läuft man automatisch Gefahr, 30 Jahre abgemahnt zu werden und Vertragsstrafen zu zahlen.

Weitere Informationen können Sie der Anlage entnehmen.


Ansprechpartnerin für Fragen aus dem Wettbewerbsrecht ist beim BVSK Frau RAin Jutta Aschmann (Tel. Nr. 0331/ 23 60 59 -0) sowie der Autor RA Elmar Fuchs unmittelbar.

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