62. Verkehrsgerichtstag in Goslar - Ergebnisse und Empfehlungen

Der 62. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) ist gerade zu Ende gegangen. Vom 24. bis 26.01.2024 haben in Goslar Juristen, Politiker, Vertreter der Verwaltung und Verbände und auch BVSK-Sachverständige getagt, diskutiert und abgestimmt. Auch der BVSK war vertreten, die Mitglieder haben im Arbeitskreis VI zu dem für Sachverständige wichtigen Thema „Vorschaden und Schadensgutachten“ mitdiskutiert und abgestimmt.

Das Ergebnis ist eine Empfehlung des Arbeitskreises VI und lautet:

Der Bundesgerichtshof hat in seiner neueren Rechtsprechung klargestellt, welche Anforderungen an den Vortrag des Geschädigten zu Vorschäden gestellt werden dürfen. Dennoch werden die Anforderungen in der Praxis oftmals weiterhin überspannt; darüber hinaus wird zu selten von der Möglichkeit der Schätzung eines Mindestschadens Gebrauch gemacht. Erhebliche Probleme bestehen auch im vorgerichtlichen Bereich der Schadensregulierung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Arbeitskreis:

  1. Da das vorgerichtliche Schadensgutachten für die Regulierung von Schäden an Kraftfahrzeugen von zentraler Bedeutung ist, muss das Gutachten den Schaden und den Reparaturweg umfassend und nachvollziehbar dokumentieren. Hierzu gehört auch eine qualifizierte Aussage zum Vorhandensein von Vorschäden und deren etwaiger Reparatur. Diese Aussage muss auf Untersuchungen am Fahrzeug durch persönliche Inaugenscheinnahme des Sachverständigen und soll auf Angaben des Geschädigten beruhen.
  2. Reparaturbestätigungen sind in diesem Zusammenhang insbesondere dann hilfreich, wenn sie konkrete Angaben zum vorgefundenen Reparaturergebnis und – soweit möglich – zum Reparaturweg enthalten.
  3. Im Interesse einer außergerichtlichen Schadensregulierung wird erwartet, dass der Ver-sicherer seine Einwände zu Vorschäden bereits in diesem Stadium und nicht erst im Prozess konkretisiert. In diesem Zusammenhang kann sich eine gemeinsame Nachbesichtigung mit dem Gutachter des Haftpflichtversicherers des Schädigers als sinnvoll erweisen.


Was heißt das jetzt konkret?
Der BGH sieht sich von den Instanzgerichten offenbar nicht richtig verstanden. Zu Recht, wenn man sich die unterschiedlichen, oft überspannten Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast der Geschädigten ansieht. Aber auch die Praxis der Versicherungen, mit einem oftmals pauschal erhobenen Einwand eines angeblichen Vorschadens, die Regulierung zu verweigern, ohne dies zu konkretisieren, wird kritisch gesehen. Daher ist die Empfehlung als ein Schritt in die richtige Richtung zu sehen, hebt es doch die enorme Bedeutung eines qualifizierten Schadengutachtens hervor.

Und so ein Gutachten kann nur auf einer persönlichen Inaugenscheinnahme beruhen. Dass dieses Erfordernis in die Empfehlung eingeflossen ist, dürfte so manchen Versicherern oder Anbietern von „Remote“- oder Ferngutachten in Zukunft Kopfzerbrechen bereiten.

Dass im Gutachten auch eine qualifizierte Aussage zu Vorschäden und deren Reparatur enthalten sein muss, ist für BVSK-Sachverständige selbstverständlich. Gerade das unterscheidet sie von nicht qualifizierten Sachverständigen.

Auch die Anforderungen an eine Reparaturbestätigung sind konkretisiert worden. Sie sollten Angaben und eine Beurteilung zum Reparaturerfolg enthalten. Ist die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt oder nicht. Nur soweit es möglich ist, sollte der eingeschlagene Reparaturweg beschrieben werden.

Und auch den Versicherern hat der Arbeitskreis etwas ins Hausaufgabenheft geschrieben: Von ihnen wird in Zukunft erwartet, dass Einwände zu Vorschäden bereits bei der vorgerichtlichen Regulierung konkretisiert werden und nicht erst im Prozess. Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg. Von daher wird es als sinnvoll erachtet, bei einer gemeinsame Nachbesichtigung mit einem Gutachter des Haftpflichtversicherers des Schädigers alle offenen Fragen zu etwaigen Vorschäden zu diskutieren.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Ergebnis des Arbeitskreises ein großer Erfolg für die qualifizierten Sachverständigen ist.

Die Empfehlungen aller Arbeitskreise des diesjährigen VGT stellen wir anbei zur Verfügung.

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