Notwendigkeit Schadengutachten

Geschädigte Autofahrer sind nach einem Verkehrsunfall häufig verunsichert, ob ein unabhängiges Schadengutachten überhaupt nötig ist, insbesondere wenn der gegnerische Versicherer scheinbar großzügig auf ein Gutachten verzichtet. Häufig wird auch darauf hingewiesen, dass ein Kostenvoranschlag vollkommen ausreichend sei oder der Versicherer kündigt an, einen eigenen Sachverständigen zur Schadenfeststellung zu schicken.

 

Jedem Autofahrer kann nur geraten werden, sich vor derartigen Empfehlungen zu schützen.

 

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen. Dieses Recht besteht unabhängig von der Schadenhöhe und ist begründet darin, dass der Geschädigte die Höhe seines Anspruches unabhängig und frei von Weisungen Dritter feststellen lassen darf. Der gegnerische Versicherer ist schließlich Partei des Unfallverursachers und schon deshalb nicht geeignet, einen Schaden unvoreingenommen zu bewerten.

 

Das unabhängige Gutachten ist allerdings auch aus Beweissicherungsgründen oft unverzichtbar. Selbst scheinbar klare Unfälle stellen sich im Nachhinein oft als streitig heraus. Auch hier hilft das unabhängige Gutachten den tatsächlichen Unfallverlauf feststellen zu können.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier anliegender PDF-Datei.

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