Unterlassungsurteil gegen „Gutachter vor Ort“ rechtskräftig

Mit Säumnisurteil vom 21.05.2021 (Az. 6 O 13/21) verurteilte das LG Gießen die Deutscher Gutachter Dienst GmbH (DGD) sowie ihre Geschäftsführer. Diese dürfen künftig Ihre Dienstleistung nicht mehr als „Gutachter vor Ort“ (GvO) bewerben, wenn gar keine persönliche Inaugenscheinnahme des verunfallten Fahrzeuges durch einen Sachverständigen vor Ort erfolgt. Ferner erstreckt sich das Unterlassungsurteil auf die Angabe „Ihr (…) rechtsicherer Unfallgutachter“ sowie auf die bisherige Art der Werbung mit Provisionszahlungen.

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