Abmahnwelle gegen Händler, die Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns anbieten, die von der Abgasthematik betroffen sein könnten

Wir erleben derzeit eine erneute Abmahnwelle, die sich– zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt – ausschließlich gegen Händler richtet, die VW-Fahrzeuge verkaufen, die von der Nachrüstaktion betroffen sein könnten.

Ein Rechtsanwalt Hirt aus Spaichingen, der einen Kfz-Betrieb aus Tuttlingen vertritt, fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, falls Fahrzeuge zum Verkauf angeboten werden, ohne auf eine möglicherweise erforderliche Nachrüstaktion hinzuweisen bzw. ohne die CO2-Angaben unter den Vorbehalt einer Korrektur zu stellen.

Nach unserem Kenntnisstand dürften sicherlich bereits über 200 Abmahnungen verschickt worden sein.

Wir haben erhebliche Zweifel, dass die Abmahnungen zulässig sind. Unabhängig hiervon sind die Abmahnungen selbst nicht bestimmt genug. Insbesondere sind die Fahrzeuge nicht konkretisiert und die gesamte Abmahnung ist ohnehin viel zu weit gefasst. Durch die Vielzahl der Abmahnungen stellt sich auch die Frage, ob hier nicht eine sittenwidrige Serienabmahnung vorliegt.

Zuerst einmal empfehlen wir betroffenen Kfz-Betrieben, die strafbewehrten Unterlassungserklärungen in gar keinem Fall zu unterzeichnen sowie ihre Kfz-Innung und Anwaltskanzlei zu informieren.

Gern können Sie sich auch mit dem BVSK (Tel.: 0331/ 23 60 59 -0, Mail: info@bvsk.de) in Verbindung setzen. Ansprechpartner hier sind Rechtsanwalt Elmar Fuchs und Rechtsanwältin Jutta Aschmann.

Unverzichtbar ist in jedem Fall eine sofortige Information des Herstellers.

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