Vorsicht bei Nutzung so genannter FairPlay-Konzepte der Allianz Versicherung

BVSK-Information für BMW-Betriebe

Seit geraumer Zeit versucht die Allianz Versicherung, mit möglichst vielen Herstellern und Händlerverbänden, aber auch mit dem ZDK als dem Verband der freien Werkstätten so genannte FairPlay-Konzept abzuschließen, deren Sinnhaftigkeit man zumindest bezweifeln kann. Die Allianz wirbt damit, dass die Unfallschadenabwicklung beschleunigt werden könne, wenn sich die beteiligten Kfz-Betriebe an so genannte FairPlay-Regeln halten würden.

Bei näherer Prüfung der vorliegenden Konzepte gewinnt man jedoch den Eindruck, dass es mehr um die Kostenreduzierung bei der Allianz selbst geht als um Vorteile bei den beteiligten Autohäusern, Kfz-Reparaturbetrieben oder gar bei den Geschädigten selbst.

So ist in allen bisherigen FairPlay-Konzepten vorgesehen, dass die Überprüfung der im Wesentlichen von der Allianz vorgegebenen Regeln durch die Fa. ControlExpert erfolgen soll. Jeder Reparaturbetrieb weiß, dass ControlExpert in erheblichem Umfange auf Weisungen diverser Versicherer Kostenvoranschläge, Reparaturrechnungen und Garantieabrechnung überprüft und damit die Grundlage der willkürlichen Kürzungen durch Versicherer schafft. Mit dem Begriff des FairPlays erscheint es auch kaum vereinbar zu sein, dass offensichtlich Wert darauf gelegt wird, auch in einem Haftpflichtschadenfall Sachverständige und Rechtsanwälte außen vorzuhalten. Dies gilt umso mehr, als sich die Leistungen des Versicherers offensichtlich darin erschöpfen, relativ zügig bezahlen zu wollen.

Gerade eine Marke mit vielen hochsensiblen Kunden, die von ihrem Autohaus im Unfallschaden zurecht ein eine umfassende Beratung erwarten, dürften schnell enttäuscht sein, wenn der Eindruck entsteht, dass der „eigene“ Betrieb mit der gegnerischen Versicherung – unter Umständen sogar zu Lasten des Kunden – zusammenarbeitet.

Selbst wenn also FairPlay-Konzepte unterschrieben sind, sollte in jedem Fall das Interesse des Kunden im Mittelpunkt stehen, schließlich ist alleine der geschädigte Autofahrer Herr des Verfahrens. Nicht zuletzt der aufgeklärte ist Garant dafür, dass man in der Lage ist, sich erfolgreich gegen Kürzungen á la ControlExpert und Co. zu wehren und in diesem Sinne ist der aufgeklärte Kunde auch Garant dafür, dass nicht mit betriebswirtschaftlich völlig unsinnigen Nachlässen die Rendite aus dem Unfallschadengeschäft zerstört wird.

 

Zurück