Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Fahrverboten in Innenstädten

Unter den Aktenzeichen 7 C 26.16 und 7 C 30.17 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bekanntlich am 27.02.2018 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen Kommunen berechtigt sind, Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge auszusprechen. Je nach Standpunkt wird die Entscheidung als Sieg des Umweltschutzes begrüßt oder als Irrsinn mit höchstrichterlichen Segen bezeichnet. 

Wir wollen an dieser Stelle nicht völlig auf eine politische Kommentierung der Entscheidung verzichten, aber vor allen Dingen auf ein paar Fakten aufmerksam machen. 

Alles Weitere können Sie der nachfolgenden Information entnehmen.

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