Erforderlichkeit der Karosserievermessung

Wird die neue Generation eines Automobils vorgestellt, wird in der Regel als ein entscheidender Vorteil gegenüber der Vorgängergeneration ausgeführt, dass die Fahrzeuge trotz umfangreicher Komfortausstattung und trotz einer deutlich höheren Karosseriefestigkeit und damit verbesserter Sicherheit ein geringeres Gewicht aufweisen, was wiederum zu deutlich geringeren Fahrzeugverbräuchen führt.

Was bei der Präsentation dieser Fahrzeuge in der Regel verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass die Unfallschadeninstandsetzung derartiger Fahrzeuge deutlich aufwendiger wird. Die Verwendung hochfester, ultrahochfester Stähle, Aluminium und Karbon u. U. sogar in Mischbauweise,  führt auch in den Karosseriefachbetrieben zu einer „technischen Aufrüstung“.

Natürlich kann im Idealfall davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang oder mit Schwerverletzten genauso zurückgehen wird, wie die Zahl der Unfälle insgesamt aufgrund der elektronisch gesteuerten Fahrerassistenzsysteme. Eine Folge dieser Entwicklung ist aber auch, dass Karosserieschäden aufgrund der ultrachochfesten Karosseriestrukturen oft nicht mehr mit bloßem Auge erkannt werden können, obschon der tatsächliche Instandsetzungsaufwand immens hoch ist.

Heute verfügen zu wenige Karosseriefachbetriebe über die Möglichkeit einer elektronischen Karosserievermessung. Dies wird sich in den nächsten Jahren deutlich ändern, da insgesamt auch die Automobilhersteller die Möglichkeit einer elektronischen Karosserievermessung zum Standard der Unfallschadeninstandsetzung machen werden.

Die Tatsache, dass es heute noch relativ wenige Betriebe gibt, die in der Lage sind, eine eigentlich notwendige Karosserievermessung durchzuführen, darf jedoch nicht gleichgestellt werden mit der Vermutung, dass auch ohne Karosserievermessung ein Unfallschaden korrekt behoben werden kann.

Die Durchführung einer Karosserievermessung ist anspruchsvoll und es bedarf nicht nur der technischen Ausstattung des Betriebes, sondern auch einer entsprechenden Ausbildung der Mitarbeiter, um effizient die Karosserivermessung durchzuführen.

Nicht zu unterschätzen ist auch der Aufwand bei der Demontage von Anbauteilen, Unterbodenabdeckungen, etc. um überhaupt die Messpunkte erreichen zu können.

Entsprechende Zeitstudien belegen, dass der übliche Aufwand der Karosserievermessung zwischen 90 und 120 min. liegt, einschließlich der Demontagearbeiten. So sind je nach Stundenverrechnungssatz Kosten zwischen 250,00 und 300,00 € realistisch. Selbstverständlich sind diese Kosten auch in vollem Umfang zu erstatten.

Zu erstatten sind diese Kosten im Übrigen auch dann, wenn sich durch die Vermessung herausstellt, dass unfallbedingt kein Verzug eingetreten ist.

Bei der mit rasender Geschwindigkeit steigenden Zahl der Fahrzeuge mit modernsten Karosseriestrukturen wird es bereits mittelfristig nicht mehr möglich sein, ohne entsprechende technische Ausstattung und ohne entsprechende Schadenfeststellung derartige Fahrzeuge instand zu setzen.

In jedem Fall sollten die Kosten hierfür angemessen in Rechnung gestellt werden und im Zweifel sollte schon aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nicht gescheut werden, ggf. die Kosten auch gerichtlich durchzusetzen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch über www.bvsk.de sowie www.autorechtaktuell.de

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