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Herbstsymposion am 25. September 2009 in der BVSK-Akademie AWG in Mayen

 

Das traditionelle Herbstsymposion des BVSK griff zum ersten Mal ein Thema auf, das gleichermaßen Technik, Recht und Emotionen erfasst. Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werfen eine Vielzahl von technischen und rechtlichen Fragen auf, die auf dem Herbstsymposion beantwortet wurden. BVSK Präsident, Harald Brockmann, begrüßte 150 Teilnehmer des Symposions, die einen spannenden Tag erlebten mit hochkarätigen Referenten und Vorträgen.

In seiner Einführung ging Harald Brockmann auf die zunehmende Bedeutung des Oldtimer- und Liebhaberfahrzeugmarktes ein mit Folgen auch für die Tätigkeit des Kfz-Sachverständigen. Der Oldtimer ist ein mobiles Kulturgut, das heute nicht mehr nur wohlhabenden Bevölkerungskreisen zugänglich ist, sondern das sich breiter Beliebtheit erfreut, zumal auch Fahrzeuge, die in hohen Stückzahlen gebaut wurden, zu günstigen Preisen dem Markt zur Verfügung stehen. Für den Kfz-Sachverständigen ist der Oldtimermarkt ein Markt von wachsender Bedeutung, sowohl hinsichtlich der Fahrzeugbewertung wie auch hinsichtlich der Unfallabwicklung bei Beteiligung von Oldtimern oder Liebhaberfahrzeugen.

BVSK–Geschäftsführer, Rechtsanwalt Fuchs, führte als Moderator durch die Veranstaltung und begrüßte als ersten Referenten Peter Deuschle, Oldtimerspezialist der GTÜ. Nach wie vor sind viele Fragen durch den Gesetzgeber nur unklar geregelt, wenn es um die sogenannten Hakenzeichen geht, die erst seit zwei Jahren auch durch freiberufliche Sachverständige vergeben werden können. Deuschle ging auf die vielen Ungereimtheiten ein und forderte möglichst schnell eine Novellierung der gesetzlichen Vorschriften, um nachvollziehbare Kriterien für das Hakenzeichen zu erhalten.

Auch für die Versicherungswirtschaft stellt das sachgerechte Versichern eines Oldtimers oder eines Liebhaberfahrzeuges Anforderungen, die mit dem normalen PKW nicht vergleichbar sind. Siegbert Meier von der AXA-Versicherung erläuterte sehr anschaulich die Prüfungskriterien eines Oldtimerversicherers. Er machte deutlich, dass gerade bei der Oldtimerversicherung nicht Renditegesichtspunkte im Vordergrund stehen würden, sondern dass das Streben mit günstigen Prämien das Kulturgut Automobil zu unterstützen.


Er bedauerte die Praxis allgemein in der Versicherungswirtschaft, die Bewertung des Fahrzeuges teilweise sogar dem Halter selbst zu überlassen oder sich auf sogenannte Kurzgutachten zu berufen. Aber aus Versicherersicht sei es wesentlich sinnvoller, dass zur Dokumentation des Zustandes eines Fahrzeuges und zur Ermittlung des Wertes eines Fahrzeuges vollständige Gutachten eingereicht werden. Insbesondere bei Versicherungsverträgen mit einer Entschädigungssumme, die sich auf einen bestimmten Geldbetrag bezieht, ist es dringend erforderlich, den Wert des Fahrzeuges regelmäßig überprüfen zu lassen, damit die Versicherungssumme noch angemessen ist.

Auch hier appellierte der Versicherer insbesondere an die Fahrzeughalter, nicht an der falschen Stelle Geld sparen zu wollen.

Martin Stromberg, Geschäftsführer der Oldtimer-Bewertungsgruppe Olditax, machte deutlich, dass es aus Sicht des Sachverständigen immer schwieriger wird, aus der Vielzahl der Informationen der Fahrzeuge und auch der Plagiate einen sachgerechten Wert für ein Fahrzeug zu ermitteln. Nur durch regelmäßige Besuche der diversen Oldtimer–Auktionen, der Analyse von über 30 Fachzeitschriften jeden Monat sowie durch enge Kooperation mit Restaurierungsbetrieben, Versicherungen und Sachverständigen sei es möglich als Bewertungsorganisation dem Sachverständigen bei der Ermittlung eines marktgerechten Wertes zu helfen. Martin Stromberg wies mit Stolz darauf hin, dass die Firma Olditax sich nun mehr seit zehn Jahren am Markt bewährt habe und deutschlandweit ein Netzwerk qualifizierter Sachverständiger anbieten würde.

Oldtimer–Besitzer werden immer öfter vor die Problematik gestellt, dass es an Handwerksbetrieben fehlt, die in der Lage, sind mit den notwendigen alten Techniken Fahrzeuge instand zu setzen. Dieses Defizit hat auch der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugbau erkannt, der daher eine Etablierung des Berufes des Oldtimerrestaurators anstrebt.

Der Leiter Ausbildung des ZKF, Robert Ziegler, stellte daher ein Projekt des ZKF vor, das Berufsbild des Oldtimerrestaurators zu schaffen, in dem sichergestellt wird, dass gerade die alten Techniken in Zukunft erhalten bleiben.

Die besonderen Anforderungen eines Restaurationsbetriebes stellte Ulrich Schäfer vom Karosseriebau Brixner GmbH anhand einer Komplettrestaurierung eines Maybachs dar. Im Hinblick auf die momentane Wirtschaftskrise stellte der Referent fest, dass gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Bereitschaft ansteigen würde, in Sachwerte zu investieren und damit auch die Bereitschaft hochwertige Oldtimer umfassend instand setzen zu lassen.

Rechtsanwalt Michael Winter, seines Zeichens als Anwalt beispielsweise für die „Motor-Klassik“ tätig, erläuterte Fallstricke in Zusammenhang mit der Abwicklung eines Unfallschadens bei Beteiligung eines Oldtimers. Sonderprobleme, wie beispielsweise die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes bei extrem seltenen Fahrzeugen, Differenzierung von Marktwert und Wiederbeschaffungswert, Restwertermittlung oder 130%-Grenze wurden in seinem informativen Vortrag angesprochen.

In seiner Zusammenfassung ging Rechtsanwalt Fuchs nochmals auf die wachsende Bedeutung des Segmentes der Oldtimer- und Liebhaberfahrzeuge ein. Eindringlich warnte er vor Regressansprüchen gegen Kfz-Sachverständige, die als Folge unzutreffender Kurzbewertungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden können.

Er forderte ein Umdenken gleichermaßen bei Versicherern, Oldtimerclubs und Oldtimerhaltern, das Kulturgut „Oldtimer“ nicht durch mehr oder weniger nichtssagende Kurzbewertungen zu entwerten. Der BVSK wird sich zukünftig verstärkt um das Thema Oldtimer kümmern und die Zusammenarbeit mit den Oldtimerbewertungsorganisationen und den Überwachungsorganisationen suchen.

Abschließend dankt der BVSK–Präsident und AWG–Chef Harald Brockmann Referenten und Teilnehmern und kündigte bereits das Thema des Frühjahrssymposion an, das sich mit einem ebenso brisanten, wie für den Sachverständigen wichtigen Thema befassen wird, der Verbindlichkeit von Herstellervorgaben.

 
2009-09-29
 

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