BVSK-Präsident Harald Brockmann und BVSK-Geschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Fuchs haben die mit Spannung erwartete Honorarbefragung zur Ermittlung der Üblichkeit von Kfz-Sachverständigenhonoraren in Deutschland veröffentlicht. An der Befragung haben ca. 90 % der Büros des BVSK teilgenommen, was nochmals eine Steigerung zur letzten Befragung 2005 darstellt. Die Befragung wurde unter den Mitgliedern des BVSK im 4. Quartal 2008 sowie im 1. Quartal 2009 durchgeführt.
Erneut hat sich bestätigt, dass die freiberuflichen Sachverständigen ihr Honorar nach wie vor in Anlehnung an die Schadenhöhe berechnen. Diese Methode hat sich als praxisgerecht, gerade im Unfallschadengutachtenbereich, herausgestellt. Andere Berechnungsmethoden, wie sie bspw. seit geraumer Zeit durch die DEKRA propagiert werden, haben sich nicht durchgesetzt.
BVSK-Geschäftsführer Fuchs erläuterte die Methodik der Erhebung, die erstmalig auf elektronischem Wege erfolgte. Doppelabgaben von Fragebögen, die das Ergebnis verfälschen können, waren von vornherein ausgeschlossen, da der Fragebogen automatisch mit der Mitgliedsnummer gekoppelt wurde. Für die Befragung herangezogen wurden ausschließlich so genannte Privatgutachten mit einer Schadengröße zwischen 500,00 und 30.000,00 Euro.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich mehrfach mit der Frage der Angemessenheit des Sachverständigenhonorars befassen musste, wurde erneut ein Honorarkorridor angegeben, in dem sich die meisten Sachverständigen bewegen. Somit bietet die Honorarbefragung des BVSK erneut für die mit Honorarfragen befasste Rechtsprechung ein wichtiges Hilfsmittel, so BVSK-Präsident Harald Brockmann.
Trotz der enormen Kostensteigerungen, insbesondere im Energie- und Personalbereich, wurden diese Kosten nicht im vollen Umfange an die Verbraucher und die Versicherungswirtschaft weitergegeben.
Die Honorare seien im Durchschnitt zwischen 5 und 10 % angestiegen, bezogen auf die letzte Honorarbefragung 2005/2006. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sich der Schadendurchschnitt seit 2004 nicht verändert habe. Damit sind auch automatische Honorarsteigerungen durch höhere Schäden im Wesentlichen ausgeschlossen.
Die Honorarbefragung wurde sowohl deutschlandweit durchgeführt, wie auch unterteilt in die einzelnen Regionen. Bei Interesse können postleitzahlspezifische Abfragen getätigt werden.
Die Honorarbefragung 2008/2009 ist ab sofort unter www.bvsk.de abrufbar.