In den so genannten elektronischen Prüfberichten, die u.a. offenbar aufgrund der Zusammenarbeit mit der Firma ControlExpert auch die Allianz nutzt, wurden die Kürzungen zu Kostenvoranschlägen oder Gutachten in der Vergangenheit als Korrektur bezeichnet. Der BVSK hat hier u.a. mit Abmahnverfahren gedroht, da der Begriff Korrektur sich bei Kunden des Reparaturbetriebes geschäftsschädigend auswirkt. Neuerdings wird daher in den Prüfberichten der Allianz nur noch von einer Differenz statt einer Korrektur gesprochen.
Hiervon sollte man sich allerdings nicht täuschen lassen. Auch die ausgewiesene Differenz basiert oft auf willkürlichen Kürzungsvorgaben, die mit der herrschenden Rechtsprechung nicht vereinbar sind.
Es kann nur geraten werden, gegen noch so geringe Kürzungen vorzugehen. Der BVSK vermittelt zur Unterstützung auch den Prüfbericht accidens Pro 100, mit dem man sich erfolgreich gegen ungerechtfertigte Kürzungen wehren kann.