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ATR

1. Qualität im BVSK hat einen Namen - Ausschuss für Technik und Rechtsfragen (ATR)

Der Beruf des Kfz-Sachverständigen ist bedauerlicherweise bis heute gesetzlich nicht geregelt. Der BVSK hat bereits in den 70er Jahren Qualitätskriterien aufgestellt, die heute durchaus als Standard im Sachverständigenwesen betrachtet werden und in gleicher oder ähnlicher Form von Industrie- und Handelskammern, gro&en Sachverständigenorganisationen, Zertifizierungsgesellschaften und Versicherern verwendet werden.

Kein anderer Berufsverband im Kfz-Sachverständigenwesen bietet eine ähnliche Kontinuität bei der Überprüfung von Qualitätsanforderungen an Kfz-Sachverständige wie der BVSK dank der Tätigkeit des ATR.

Der ATR ist ein Prüfungsausschuss, der aus 21 öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen besteht und der kraft Satzung des BVSK weisungsfrei im Rahmen der Aufnahmeverfahren die Fachkunde der BVSK-Bewerber überprüft.

Die Prüfungen finden mindestens zweimal jährlich statt und gliedern sich in 5 Fachgebiete. Im Einzelnen handelt es sich um die Prüfbereiche: A = AKB, B = Technik, C = Beurteilung Unfallfahrzeug, D = Gutachtenüberprüfung sowie E = Fahrzeugbewertung.

Darüber hinaus überprüft der ATR im Rahmen des Aufnahmeverfahrens Schadengutachten aus den Bereichen:

- Haftpflichtgutachten über einen Reparaturschaden einschlie&lich
  Wertminderung,
- Haftpflichtschaden (Totalschadenfall),
- Gutachten über Vollkaskoschaden - Reparaturschaden (Fahrzeug
  älter als 5 Jahre),
- Kaskogutachten über einen Elementarschaden,
- Kaskogutachten aus dem übrigen Teilkaskoschadenbereich,
- Fahrzeugbewertung incl. Rechenblätter, Händlereinkauf/Verkauf,
- technisches Gutachten über Motor oder sonstige Aggregatschäden,
  ggf. vergleichbares technisches Gutachten
- Rechnungsprüfung mit ausführlicher Stellungnahme zu bestehenden
  Differenzen.

Erst nach Bestehen der ATR-Prüfung, der der Bundesgerichtshof bereits 1984 eine besonders hohe Qualität zugebilligt hat, kann die Vollmitgliedschaft im BVSK erworben werden. Darüber hinaus berechtigt die Ablegung der Prüfung dazu, sich als anerkannter BVSK-Sachverständiger zu bezeichnen. Auch dieses Recht wurde ausschlie&lich dem BVSK durch die vorgenannte Bundesgerichtshofentscheidung, Az.: I / ZR 140/82 zugebilligt.

2. Beschwerdemanagement

Jährlich überprüft der ATR neben den allgemeinen Aufnahmeverfahren mehrere 100 Schadengutachten im Rahmen allgemeiner Qualitätskontrollen oder aber auch Anfragen einzelner Auftraggebergruppen. Jedes Mitglied des BVSK ist verpflichtet, sich dem Spruch des ATR zu unterwerfen, was letztlich dazu beiträgt, das hohe Qualitätsniveau bei BVSK-Gutachten zu bewahren, gleichzeitig jedoch Garant dafür ist, dass unnötige und kostspielige Streitverfahren vermieden werden.

3. ATR und Zertifizierung

Der BVSK ist im Rahmen des so genannten Übergangsmodells des IfS als Institution anerkannt. Dies bedeutet, dass ATR-geprüfte Kfz-Sachverständige im Rahmen des IfS-Modells keine weitere Fachkundeprüfung ablegen müssen. Bis Ende 2005 werden die Prüfungskriterien zwischen IfS und ATR harmonisiert mit der Folge, dass der ATR als Prüfungsgremium zugleich auch als Prüfungsgremium des IfS tätig sein kann.

4. ATR und Richtlinien

Gemeinsam mit dem übrigen Gremien des BVSK arbeitet der ATR federführend an der Herausgabe fachlicher Richtlinien für die Erstellung von Schadengutachten.

So hat der BVSK unter fachlicher Leitung des ATR in den letzten Jahre wegweisende Richtlinien herausgegeben, die sich insgesamt auf das Sachverständigenwesen ausgewirkt haben.

- Richtlinie zur Ermittlung des Restwertes in KH- und Kaskoschäden
- Wertminderungsrichtlinie des BVSK
- Stellungnahme des ATR zu Fragen der Spot-Repair
- Stellungnahme des ATR zur Wertermittlung bei entwendeten
  Navigationsgeräten

Viele weitere fachliche Stellungnahmen zu einzelnen Gebieten werden auf Anfrage regelmä&ig durch den ATR erarbeitet.

5. Die Mitglieder des ATR

Die Jahreshauptversammlung des BVSK wählt aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder des BVSK den Vorsitzenden des ATR sowie weitere ATR-Mitglieder.

Seit 1998 ist Dipl.-Ing. Peter Pickart Vorsitzender des ATR des BVSK. Stellvertretende Vorsitzende sind Herr Ing.-grad. Wolfram Kruse, Herr Hartmut Erdmann, Dipl.-Ing. (TU) Harald Burgmann, Dipl.-Ing. Franz Plöchinger und Dipl.-Ing. Gerd Vogel.

Die übrigen ATR-Mitglieder sind:

Johannes Bley
Dipl.-Ing. Günter Bönnen
Dipl.-Ing. Jörg Dölken
Hans-Joachim Engel
Dipl.-Ing. (FH) Markus Grisse
Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Grosch
Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Herr
Dipl.-Ing. Peter Hofmann
Dipl.-Ing. Rudolf Huttner
Dipl.-Ing. Bernd Jantzon
Peter Kipp
Dr.-Ing. Karl Kircher
Dipl.-Ing. Jörn Kubowicz
Dipl.-Ing. Axel Lindemann
Dipl.-Ing. Boris Fary Mayeh
Dipl.-Ing. Frieder Müller
Dipl.-Ing. Reinhold Pfeffer
Dipl.-Ing. Michael Röhler
Dipl.-Ing. Hans-Ulrich Schnorr
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Sitterle
Alfred Strauß

Der ATR kann erreicht werden über:

Frau Viola Schmok
Tel. 030/25 37 85 - 12
Mail: schmok@bvsk.de



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